Wie sieht das Verfahren vom Antrag bis zur Abrechnung aus?



Antragsverfahren

1. Projektidee
Am Anfang steht Ihre Projektidee und die Klärung der grundsätzlichen Förderfähigkeit. Bitte nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf.

2. Antrag auf Förderung
Anträge können ab September für das jeweilige Folgejahr, spätestens jedoch bis 15. Januar des jeweiligen Jahres eingereicht werden. 

3. Auswahlentscheidung
Bewertung und ggf. Beschluss des Kleinprojektes durch die LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald.

4. Antrag auf Bewilligung
Innerhalb von vier Wochen nach Beschluss

5. Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages
Dieser Vertrag zwischen Projektträger und LEADER-Aktionsgruppe gilt als Projektbewilligung.

6. Projektbeginn 
Erst nach Abschluss des privatrechtlichen Vertrags darf mit dem Projekt begonnen werden.

7. Antrag auf Auszahlung
Sobald das Projekt abgeschlossen ist, kann die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden.

8. Vor-Ort-Kontrolle
Bevor der Zuschuss ausbezahlt wird, erfolgt eine Inaugenscheinnahme des Projekts durch einen Vertreter der LEADER-Aktionsgruppe.

9. Auszahlung
Wenn das Projekt, wie beantragt, umgesetzt wurde, wird der Förderbetrag bis zum Jahresende von der LEADER-Aktionsgruppe ausbezahlt.

Die Gewährung des Regionalbudgets steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.