Mit was für einem Fördersatz können Sie rechnen?



Förderhöhe

Der Fördersatz bei kommunalen und privaten, gemeinwohlorientierten Projekten beträgt 60%. Bei privat-gewerblichen Maßnahmen liegen die Fördersätze zwischen 20 bis maximal 40%. Private gemeinwohlorientierte Projekte werden mit 70% gefördert. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Bei Maßnahmen, die auf Grundlage der Landschaftspflege-richtlinie (LPR), gefördert werden, liegen die Fördersätze teilweise deutlich höher.

Die Fördersätze in den einzelnen Fördermodulen können der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald entnommen werden.

Gefördert mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg. Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.