27.01.2017

5. Projektaufruf der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald

5. Projektaufruf der LEADER- Aktionsgruppe Nordschwarzwald in der Förderperiode 2014-2020

Mit dem Regionalentwicklungsprogramm LEADER möchte die LEADER- Aktionsgruppe Nordschwarzwald gemeinsam mit den Bürgern und den lokalen Akteuren den Nordschwarzwald aktiv weiter entwickeln und wirtschaftlich stärken. Zu diesem Zweck wurde gemeinsam ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet, welches die Grundlage für die Projektförderung bildet.

Projektanträge können jederzeit bei der Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald eingereicht werden. In eine Auswahlsitzung kann ein Antrag aber nur eingebracht werden, wenn er im Zuge des Projektaufrufs, der drei Wochen vor jeder Sitzung stattfindet, eingereicht wird und beschlussreif ist. D.h. der Antrag muss mit der Geschäftsstelle abgestimmt und durch diese positiv vorgeprüft sein.

Ob ein Antrag gefördert wird hängt dann von der Bewertung des Projekts durch die Aktionsgruppe und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln ab.

Für die nächste Aktionsgruppensitzung, die für den 24.02.2017 geplant ist, wird folgender Projektaufruf gestartet:

Datum des Projektaufrufs: 27. Januar 2017

Stichtag für die Einreichung der Projektanträge:
03. Februar 2017

Voraussichtlicher Auswahltermin: 24. Februar 2017

Handlungsfelder:
Bei diesem Projektaufruf können ausschließlich Anträge für folgende Module berücksichtigt werden:

  • Modul 3: Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Modul 4: Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
  • Modul 5: Private nicht-investive Vorhaben Kunst und Kultur


Mit der Beschränkung auf diese Fördermodule soll sichergestellt werden, dass Projekte aus diesen Bereichen auch tatsächlich noch im Jahr 2017 bewilligt, umgesetzt und abgerechnet werden können. Dies ist wichtig, da diese Fördermittel jeweils jährlich zur Verfügung stehen und noch im laufenden Kalenderjahr abgerechnet werden sollen. Der nächste Aufruf für diese Fördermodule wird dementsprechend voraussichtlich erst wieder Ende 2017 für die Projektumsetzung in 2018 erfolgen. Projektaufrufe für die anderen Module 1 (kommunale Vorhaben) und 2 (privat-gewerbliche Vorhaben) sind hingegen während des Jahres im 6-jährigen Förderzeitraum bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen.

Budget: Für die Auswahlentscheidung werden Fördermittel in Höhe von 182.500 Euro aufgerufen. Davon sind 100.500 Euro EU-Mittel. Hinzu kommen, je nach Fördermodul, nationale Fördermittel in entsprechendem Förderverhältnis. Diese betragen insgesamt 82.000 Euro.
Der (Einjahres-)Haushalt 2017 des Landes wird voraussichtlich erst im Februar 2017 vom Landtag in 3. Lesung beschlossen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die im Projektaufruf genannten bzw. zur Inanspruchnahme der genannten EU-Mittel erforderlichen korrespondierenden Landesmittel unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Entscheidung des Landtages stehen. Erst nach der Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag steht fest, ob diese Fördermittel tatsächlich bereitgestellt werden können.

Auswahlkriterien: Die Auswahlkriterien können dem Projektbewertungsbogen entnommen werden.

Anträge: Bitte reichen Sie Ihren Antrag sowohl elektronisch als auch auf dem Postweg ein:

Per Mail:
Christina.Braum@kreis-calw.de

Per Post:
LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald
Christina Braum
c/o Landratsamt Calw
Vogteistraße 42-46
75365 Calw

Bei Rückfragen hilft Ihnen Frau Braum unter Tel.: 07051 160-468 gerne weiter.

 

 

 



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