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Fördervoraussetzungen

Ein Projekt kann dann unterstützt werden, wenn folgende Fördervoraussetzungen erfüllt werden:
  • Die Maßnahme liegt innerhalb der LEADER-Gebietskulisse Nordschwarzwald.
  • Das Projekt entspricht den Entwicklungszielen der LEADER-Aktionsgruppe.
  • Das Projekt wird von der Aktionsgruppe befürwortet und als förderwürdig eingestuft.
  • Die Maßnahme entspricht den Fördervorgaben der EU- und des Landes Baden-Württemberg. Eine EU-Doppelförderung ist ausgeschlossen. Die Förderung verstößt nicht gegen
  • EU-Wettbewerbsrecht.
  • Das Projekt muss bis spätestens 2013 bewilligt und bis spätestens 2015 ausgeführt und abgerechnet sein.


Gefördert werden u.a. Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung, zum Ausbau der touristischen Infrastruktur wie z.B. naturverträgliche Sport-, Naturerlebnis- und Gesundheitsangebote, Themen- und Erlebniswanderwege, Studien und Entwicklungskonzeptionen, Landschaftspflegemaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich Holzvermarktung.

Wichtig: Bei der LEADER-Förderung gilt dass Prinzip "Vorrang der Fachförderung", d.h. es können nur Maßnahmen gefördert werden, die nicht anderweitig über eine Fachförderung abgedeckt werden.

04.09.10
http://www.leader-nordschwarzwald.de/foerderung/foerdervoraussetzungen
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