Die Umsetzung der Entwicklungsziele, die von der LEADER-Aktionsgruppe Nordschwarzwald formuliert wurden, erfolgt durch die Förderung von Einzelvorhaben. Projekte können in kommunaler als auch in privater Trägerschaft durchgeführt werden.
Die Förderung von LEADER-Projekten erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Mittel in der neuen Förderperiode werden aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung der ländlichen Räume (ELER) und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Infrastrukturprojekte werden dabei auf Grundlage der Richtlinie „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“ (ELR) abgewickelt, Maßnahmen im Bereich Landschaftspflege auf Grundlage der Landschaftspflegerichtlinie (LPR).
Einen Überblick über die Bandbreite der Projekte, die in der vergangenen Förderperiode gefördert wurden, erhalten Sie im
Abschließenden Sachstandsbericht der LEADER-Aktionsgruppe.
Projekte, die ab 2008 beantragt werden, müssen im Wesentlichen die unter der Rubrik "Fördervoraussetzungen" genannten Punkte erfüllen.